Investieren für die Kleinen mit BU Option

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn von der Fähigkeit, arbeiten zu können, hängt finanziell gesehen alles andere ab, es sei denn, du bist reich geboren, hast üppig geerbt oder den Lotto Chackpot gewonnen;)

Jedoch ist es nicht immer einfach, diesen Versicherungsschutz auch zu erhalten, denn Versicherer wählen sehr gut aus, wer diesen Versicherungsschutz erhält und wer nicht, Stichwort: Gesundheitsprüfung.

Je älter wir werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass wir wegen der einen oder anderen Diagnose schon mal beim Arzt waren (Stichwort: “Ich habe Rücken”), was den Abschluss einer Arbeitskraftabsicherung grundsätzlich erschwert, sprich, verteuern oder ausschließen kann.

Die Nürnberger bietet hier eine interessante Möglichkeit

Mit dem Abschluss eines Sparplans für die Kids (im Mantel einer fondsgebundenen Rentenversicherung; Abschluss ab mtl. 25€ Sparbeitrag möglich) besteht die Möglichkeit, sich eine Option zu sichern (kostenlos), mit der das Kind zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann. Dafür erfolgt die Gesundheitsprüfung jetzt, also mit Abschluss des Sparplans, in Form von Gesundheitsfragen, die bei Beantragung wahrheitsgemäß zu beantworten sind.

Eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit bis zu mtl. 1.000€ versicherter Rente kann dann zu folgenden Zeitpunkten ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden:

  • erstmaliger Wechsel auf eine weiterführende Schule
  • Beginn einer Berufsausbildung
  • Aufnahme eines Studiums
  • Eintritt in das Berufsleben

Wichtig ist, dass man die Frist von 6 Monaten ab Eintritt eines Ereignisses einhält oder sich von seinem Finanzberater daran erinnern lässt;)

Des weiteren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die versicherte Person muss das 10. Lebensjahr vollendet haben
  • die versicherte Person muss das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • die versicherte Person ist weder ganz noch teilweise schul-, berufs- oder erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert
  • die versicherte Person ist  nicht schwerbehindert oder pflegebedürftig und
  • die tarifspezifischen Bestimmungen für die dann angebotene Versicherung sind erfüllt
  • der Sparplan muss bei Ausübung der Option bespart werden

Sind zum Zeitpunkt der Optionsausübung bereits 15 Jahre seit Versicherungsbeginn der NÜRNBERGER fondsgebundenen Rentenversicherung vergangen, erhöht sich die maximal mögliche monatliche Rente für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf 1.500,00 EUR.

Fazit

Wenn man also für sein Kind investieren (z.B. für die Ausbildung, das Studium etc.) und dabei die Chancen der Kapitalmärkte nutzen möchte (gute ETF Auswahl möglich), kann dem eigenen Kind bei der Nürnberger gleichzeitig den Weg zu später wichtigem Versicherungsschutz ebnen.

Wir finden, ein interessanter und guter Ansatz!


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert