Die Vorabpauschale verstehen

Ein Leitfaden für die Vorabpauschale bei Investmentfonds

Investmentfonds, insbesondere ETFs, sind ein sehr wichtiges Werkzeug für den Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge, denn mit ETFs kannst Du Dich sehr einfach und kostengünstig an den weltweiten Aktien- und Anleihemärkten beteiligen und damit von deren Wertentwicklung und Dividenden- bzw. Zinszahlungen profitieren.

Sobald Dein ETF Portfolio aufgebaut ist und für Dich arbeitet, wirst Du mit der sogenannten “Vorabpauschale” in Berührung kommen.

In diesem Artikel beleuchten wir für Dich, was die Vorabpauschale ist, wie sie berechnet wird und worauf Du achten solltest.

1. Hintergrund der Vorabpauschale

Die Vorabpauschale wurde in Deutschland mit dem Investmentsteuerreformgesetz eingeführt, das am 1. Januar 2018 in Kraft trat. Dieser Schritt zielte darauf ab, eine gleichmäßigere und gerechtere Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds zu gewährleisten.

Hierzu ist es vorab wichtig zu verstehen, das es zwei Möglichkeiten gibt, wie ein Investmentfonds mit laufenden Erträgen, also eingenommenen Zinszahlungen oder Gewinnausschüttungen von Aktienunternehmen (Dividenden) umgeht:

  1. Thesaurierend: Laufende Erträge werden von dem Investmentfonds sofort wieder reinvestiert, um neue Aktien/Anleihen zu kaufen
  2. Ausschüttend: Zinszahlungen und Dividenden werden an Dich als Anleger direkt ausgezahlt, in der Regel auf Dein Depotverrechnungskonto

Bei der Variante Ausschüttend behält Deine Depotbank auf die Ausschüttungen automatisch die Kapitalertragssteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab.

Bei der Variante Thesaurierend passiert dies nicht, bedeutet: Die Erträge werden ohne Steuerabzug wieder reinvestiert. In dieser Variante entstünde Dir als Anleger damit ein Steuervorteil, weil die auf die Erträge fällig werdende Steuer gestundet wird und Du dadurch von einem zusätzlichen “Zinseszinseffekt” profitierst.

Um hier für eine “Gleichstellung” zu sorgen, hat der Gesetzgeber daher die Vorabpauschale eingeführt. Die Vorabpauschale ist ein “fiktiver” Ertrag, den man versteuern muss, ohne dass man Gewinne realisiert bzw. eine Ausschüttung in Form von Zinszahlungen oder Dividenden erhalten hat.

2. Berechnung der Vorabpauschale

Theoretische Grundlagen

Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf drei Faktoren:

  1. Basiszins: Der Basiszins ist ein fiktiver Zinssatz, der vom Bundesfinanzministerium jährlich neu festgelegt wird
  2. Wertzuwachs des Fonds im Laufe des Jahres
  3. Wert Deiner Fondsanteile zu Beginn des Jahres
Vorabpauschale berechnen in 6 Schritten

Schritt 1: Feststellung des Basiszinssatzes für das Berechnungsjahr.

Schritt 2: Ist die Wertentwicklung Deiner Fondsanteile in dem Jahr positiv? Wenn ja, dann geht es weiter mit dem nächsten Schritt. Wenn nein, dann sind die weiteren Schritte hinfällig. Die Zahlung von Kapitalertragssteuer im Rahmen der Vorabpauschale fällt in dem Jahr nicht an.

Schritt 3: Nun mutliplizierst Du den Wert Deiner Fondsanteile zu Jahresbeginn mit dem gültigen Basiszins

Schritt 4: Den Wert aus Schritt 3 multiplizierst Du mit 0,7

Schritt 5: Ist die Wertentwicklung der Fondsanteile im jeweiligen Jahr größer oder kleiner als der Wert, den wir aus Schritt 4 berechnet haben? Rechne mit dem kleineren der beiden Werte weiter.

Schritt 6: Ziehe von dem Wert aus Schritt 5 30% ab (Teilfreistellung bei reinen Aktienfonds). Dies ist die Vorabpauschale.

Wichtig: Es ist nicht die Vorabpauschale, die an das Finanzamt abgeführt wird, denn die Vorabpauschale dient lediglich als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Kapitalertragssteuer. Bedeutet, Du multiplizierst die Vorabpauschale mit dem Kapitalertragssteuersatz (25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,375%) und erhältst nun die genaue Höhe der Kapitalertragssteuer.

Praktisches Beispiel

  1. Basiszins 2023: 2,55%
  2. Wertzuwachs Deiner thesaurierenden Aktienfonds in 2023: + 6.000€
  3. Wert der Fondsanteile zu Beginn des Jahres: 50.000€

Schritt 1: 2,55%

Schritt 2: Ja (+6.000€)

Schritt 3: 50.000€ * 2,55% = 1.275€

Schritt 4: 1.275€ * 0,7 = 892,50€

Schritt 5: 6.000€ ist größer als 892,50€, also rechnen wir mit 892,50€ weiter

Schritt 6: 892,50€ – 30% = 624,76€ Vorabpauschale

▶ Zu zahlende Kapitalertragssteuer: 624,76€ mal 26,375% = 164,78€

3. Wichtige Aspekte für Dich als Anleger

Du solltest darauf achten, dass ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe eingerichtet ist. Ist Dein Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft, solltest Du darauf achten, dass auf Deinem Depotverrechnungskonto ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist, so dass Deine Depotbank die fällig werdende Steuer einziehen kann.

Wichtig: Sämtliche Vorabpauschalen, welche während der Haltedauer angesetzt wurden, werden bei einem Verkauf von Fondsanteilen steuermindernd angerechnet. Es gibt also keine Doppelbesteuerung bei einer Realisierung von Gewinnen.

4. Fazit

Die Vorabpauschale ist ein wichtiger Aspekt in der Besteuerung von Investmentfonds in Deutschland. Eine sorgfältige Planung und ein Verständnis der Berechnungsgrundlagen hilft Dir als Anleger dabei, Deine Steuerlast effektiv zu managen und Überraschungen zu vermeiden. Wenn Du Dein Depot über uns laufend betreuen lassen möchtest, dann managen wir das für Dich. Melde Dich hierzu gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch.

Wichtig: Je länger Dein Anlagehorizont, desto mehr kann eine Fondsinvestment im Mantel einer privaten Rentenversicherung interessant für Dich sein. Denn hier fällt während der Laufzeit keine Besteuerung anhand der Vorabpauschale an, Du profitierst also von einem Steuerstundungseffekt. Darüber hinaus gibt es weitere Steuervorteile. Falls Dich das Thema interessiert und Du weitere Informationen erhalten möchtest dann melde Dich gerne hier.


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