Sozialversicherungswerte 2026

17. November 2025

Guido Theis

Allgemein

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Die neuen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 sind auf dem Weg – aber noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 verabschiedet, die jetzt dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegt. Erst nach der offiziellen Zustimmung und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Werte in Kraft.

Was sich aller Voraussicht nach ab dem 1. Januar 2026 ändern wird, welche Folgen das hat und warum es sich lohnt, schon jetzt hinzusehen, fassen wir hier zusammen.

Aktueller Stand:

Die Bundesregierung hat am 8. Oktober 2025 die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung beschlossen (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS). Der nächste Schritt ist die Zustimmung des Bundesrats, die voraussichtlich im November erfolgen wird. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um eine Formalität – doch rechtlich gilt: Endgültig verbindlich werden die neuen Werte erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick (Stand Kabinettsbeschluss)

Damit steigt der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Kinderlose voraussichtlich auf rund 1.261 € pro Monat – bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %. Je nach Krankenkasse kann der tatsächliche Beitrag jedoch etwas höher oder niedriger ausfallen, da jede Kasse ihren individuellen Zusatzbeitrag festlegt.

Warum steigen die Werte?

Die Anpassung der Rechengrößen folgt der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. Da die Einkommen im Jahr 2024/2025 deutlich gestiegen sind, ziehen nun auch die Sozialversicherungswerte spürbar an. Ziel ist es, die Systeme finanziell stabil zu halten – in der Praxis bedeutet das aber für viele Beschäftigte und Selbstständige höhere Abzüge.

Was das für Dich bedeutet

Arbeitnehmer:innen

Wer überdurchschnittlich verdient, zahlt 2026 mehr Beiträge, ohne dass sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessern. Eine Angestellte mit 6.000 € Monatsbrutto lag 2025 bereits an der Beitragsbemessungsgrenze. 2026 steigen ihre monatlichen Abgaben um rund 25–30 €.

Auch die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) wird deutlich angehoben. Damit wird es etwas schwieriger, in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln – erst ab einem Einkommen von über 77.400 € jährlich ist das möglich

Selbstständige und freiwillig Versicherte

Für Selbstständige ist auch die Bezugsgröße entscheidend. Da sie auf 3.955 € steigt, erhöhen sich auch die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt also mehr, selbst wenn das Einkommen unverändert ist. Ein rechtzeitiger Abgleich mit dem tatsächlichen Gewinn kann hier bares Geld sparen.

Arbeitgeber:innen

Auch Betriebe spüren die Effekte: Sie übernehmen rund die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge. Steigen die Grenzen, steigen automatisch auch die Lohnnebenkosten – vor allem in Bereichen mit höher vergüteten Fachkräften.

Gesamtbelastung im Überblick

Setzt man alle Komponenten zusammen – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – ergibt sich ab 2026 eine mögliche maximale Sozialversicherungsbelastung von rund 2.100 € monatlich. Das entspricht etwa 25.000 € jährlich, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen aufbringen müssen.

Unser Rat: Jetzt handeln und prüfen lassen

Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus, doch die neuen Werte werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ab Januar gelten. Wer jetzt aktiv wird, kann unnötige Mehrbelastungen vermeiden und seine Absicherung optimieren.

Bei der DOMFINANZ unterstützen wir Dich dabei, die Auswirkungen der neuen Werte auf Dein Einkommen konkret zu berechnen, Deine Krankenversicherungs- und Vorsorgeoptionen individuell zu prüfen, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen, und gemeinsam zu planen, wie Du 2026 finanziell optimal aufgestellt bist.

Sprich uns gerne an – wir nehmen uns Zeit für Deine Situation, rechnen transparent und zeigen Dir, welche Möglichkeiten Du hast, Beiträge zu optimieren und Deine Absicherung sinnvoll zu gestalten.

Quellen: BMAS, GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung, Bundesrat – Drucksache 567/25

Stand: November 2025
Dein DOMFINANZ-Team


Post by Guido Theis

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